Schutzkonzept der Jugendabteilung der SpVgg Stephansposching

Verabschiedet durch die Vereinsleitung – gültig für alle Jugendmannschaften, Trainerinnen, Betreuerinnen und Ehrenamtliche (aktualisiert am 30.03.2026).

 

1. Präambel

Die SpVgg Stephansposching versteht sich als ein Verein, in dem junge Menschen – unabhän-gig von Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder körperlichen Vorausset-zungen – sicher, respektvoll und selbstbestimmt Sport treiben können. Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und insbesondere Mädchen hat im Verein höchste Priorität. Dieses Schutzkonzept dient als verbindlicher Handlungsrahmen für alle Trainer/Betreuer und Mitglieder der Jugendabteilung und soll sicherstellen, dass körperliche, emotionale und sexuelle Unversehrtheit jederzeit gewahrt bleibt. Wir lehnen jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung oder Herabwürdigung entschieden ab und setzen uns aktiv für Prävention, Sensibilisierung und klare Interventionswege ein.

 

2. Grundprinzipien unseres Handelns

  1. Wertschätzung & Respekt: Jede*r Jugendliche wird unabhängig von Leistung oder Herkunft wertschätzend behandelt.
  2. Schutz und Sicherheit: Der Verein schafft sichere Rahmenbedingungen, in denen Kinder und Jugendliche angstfrei Sport treiben können.
  3. Transparenz & Verlässlichkeit: Prozesse, Zuständigkeiten und Regeln sind allen Beteiligten klar kommuniziert.
  4. Partizipation: Kinder und Jugendliche erhalten Mitsprachemöglichkeiten und können ihre Anliegen offen äußern.
  5. Verantwortung: Trainer/-innen und Betreuer/-innen tragen eine besondere Verantwor-tung für die ihnen anvertrauten jungen Menschen.

3. Schutz vor körperlicher Gewalt

3.1 Definition
Körperliche Gewalt umfasst jegliche Form der physischen Misshandlung, darunter Schläge, Stoßen, unangemessene körperliche Strafen, aber auch unverhältnismäßige Trainingsbelastung.

3.2 Maßnahmen & Regeln

  • Gewaltfreie Erziehung ist Grundlage allen Handelns. Körperliche Strafen oder körper-lich verletzendes Verhalten sind kategoriell verboten.
  • Alters- und entwicklungsangepasstes Training: Belastungen werden individuell an Alter, Geschlecht, körperliche Reife und Gesundheitszustand angepasst.
  • Sicherheitsstandards: Trainer*innen achten auf geeignete Ausrüstung, sichere Trainingsbedingungen.
  • Vorbildfunktion: Trainer*innen gehen respektvoll mit Kindern und Jugendlichen um und kommunizieren ruhig, klar und ohne körperliche Drohgebärden.
  • Umgang bei Verletzungen: Verletzungen werden ernst genommen. Es gilt: Training abbrechen, Versorgung sicherstellen, Eltern informieren.

4. Schutz vor sexueller Belästigung und sexuellen Übergriffen

4.1 Definition
Sexuelle Gewalt umfasst verbale, nonverbale oder körperliche Übergriffe sowie jede Form des Missbrauchs des Abhängigkeitsverhältnisses. Dazu zählen anzügliche Bemerkungen, uner-wünschte Berührungen, erzwungene Nähe oder digitale Belästigung.

4.2 Präventionsmaßnahmen

  • Schulung & Sensibilisierung: Trainer*innen nehmen an Fortbildungen zum Thema „Kinderschutz im Sport“ teil.
  • Klare Umgangsregeln:
    • Körperkontakt wird auf notwendige sportliche Anleitung begrenzt und vorher angekündigt.
    • Umkleidekabinen sind geschützte Räume; Trainer*innen betreten sie nur aus zwingenden Gründen und niemals allein.
    • Begleitregelung: Bei Auswärtsfahrten oder Übernachtungsaktionen gilt das Zwei-Personen-Prinzip.

4.3 Besondere Schutzmaßnahmen für Mädchen

  • Mädchen erhalten eigene Rückzugsräume und werden in ihrer sportlichen Entwicklung besonders unterstützt.
  • Trainer*innen werden für die spezifischen Bedürfnisse und Schutzanforderungen von Mädchen sensibilisiert.
  • Bei gemeinsamen Teams wird auf eine geschlechtergerechte und sichere Organisation geachtet (z. B. getrennte Umkleiden, klare Zuständigkeiten).

5. Schutz vor Beleidigungen, Mobbing und Diskriminierung

5.1 Definition
Psychische Gewalt umfasst Beschimpfungen, Erniedrigungen, Drohungen, Ausgrenzung oder respektloses Verhalten gegenüber Mädchen oder Jungen.

5.2 Maßnahmen

  • Null-Toleranz-Politik gegenüber Beleidigungen, sexistischen Kommentaren, Abwer-tungen und Mobbing.
  • Klare Teamregeln zur sprachlichen Fairness und respektvollen Kommunikation.
  • Konsequenzen bei Verstößen (pädagogisches Gespräch, Elternkontakt, zeitweise Trai-ningsausschlüsse).
  • Trainer*innen als Vorbilder: Sprache und Tonfall sind stets respektvoll.
  • Förderung eines positiven Mannschaftsklimas durch Teambuilding, gemeinsame Zielsetzungen und klare Werte.

6. Schutz vor psychischen und physischen Überbelastungen

6.1 Psychische Belastungen
Zu hohe Erwartungen, Druck, Angst vor Fehlern oder Ausgrenzung können bei Kindern und Jugendlichen zu ernsthaften Belastungen führen.
Maßnahmen:

  • Leistungsdruck wird bewusst reduziert; Freude am Spielen hat oberste Priorität.
  • Alle Spieler*innen erhalten ausreichend Einsatzzeiten (entsprechend der Vereinsphilo-sophie).
  • Trainer*innen beobachten Stimmung und Verhalten der Kinder und suchen frühzeitig das Gespräch.
  • Offene Feedbackkultur: Jugendliche können Sorgen jederzeit äußern.

6.2 Physische Belastungen
Übertraining, fehlende Regeneration oder gesundheitliche Einschränkungen können zu physi-schen Schäden führen.
Maßnahmen:

  • Belastungssteuerung und Pausenregelungen werden altersgerecht geplant.
  • Rückmeldung der Kinder über Schmerzen oder Erschöpfung wird ernst genommen.
  • Teilnahme am Training ist freiwillig – niemand wird gezwungen, trotz gesundheitlicher Probleme zu spielen.
  • Trainer*innen kooperieren bei Bedarf mit medizinischem Fachpersonal.

7. Strukturen & Meldewege bei Verdachtsfällen

7.1 Ansprechpersonen im Verein
Der Verein benennt Kinderschutzbeauftragte, die für Fragen, Sorgen und Meldungen zur Ver-fügung stehen. Name und Kontakt werden öffentlich auf der Homepage veröffentlicht.

7.2 Meldekette

  1. Wahrnehmung eines Vorfalls oder Verdachts
  2. Gespräch mit einer/einem Kinderschutzbeauftragten
  3. Dokumentation des Vorfalls
  4. Abwägung weiterer Maßnahmen (z. B. Kontakt zu Eltern, Trainerwechsel, Aus-schluss einer Person)
  5. Falls nötig: Einschaltung externer Stellen wie Jugendamt, Polizei oder Beratungsstel-len

Die Schweigepflicht und der Schutz der betroffenen Kinder stehen dabei stets im Mittelpunkt.

 

8. Verhaltenskodex für Trainerinnen und Betreuerinnen

Jeder Trainerin verpflichtet sich schriftlich zu folgenden Grundsätzen:

  • Ich behandle Kinder und Jugendliche jederzeit respektvoll.
  • Ich schütze sie aktiv vor körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt.
  • Ich greife niemals zu körperlicher Strafe oder erniedrigenden Maßnahmen.
  • Ich halte emotionale und körperliche Distanz ein und wahre professionelle Grenzen.
  • Ich kommuniziere offen und transparent mit Eltern und Verantwortlichen.
  • Ich unterstütze die Entwicklung von Selbstvertrauen und Teamgeist.
  • Ich halte mich an dieses Schutzkonzept und nehme Verstöße ernst.

9. Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern

Der Verein fördert eine Kultur der Offenheit:

  • Jugendliche können ihre Wünsche, Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge über regelmäßige Feedbackrunden äußern.
  • Eltern werden einbezogen, informiert und sind wichtige Partner im Schutz der Kinder.
  • Mitbestimmung: Kinder werden bei Teamregeln, Ausflügen oder organisatorischen Fragen beteiligt.

10. Umsetzung, Evaluation & Weiterentwicklung

Dieses Schutzkonzept wird:

  • jährlich durch den Jugendleiter und die Kinderschutzbeauftragten überprüft,
  • bei Bedarf aktualisiert,
  • allen Trainerinnen und Betreuerinnen verpflichtend ausgehändigt,
  • öffentlich zugänglich gemacht.

Die SpVgg Stephansposching verpflichtet sich, ein sicherer, moderner und kinderfreundlicher Verein zu sein, der klare Regeln setzt, aktiv schützt und respektvolles Miteinander lebt.

SVS - Es gibt immer was zu tun

Für diese Werte stehen wir gemeinsam ein und Leben danach

Ansprechperson ist unser Jugendleiter: Andreas Kellner