Schutzkonzept der Jugendabteilung der SpVgg Stephansposching
Verabschiedet durch die Vereinsleitung – gültig für alle Jugendmannschaften, Trainerinnen, Betreuerinnen und Ehrenamtliche (aktualisiert am 27.05.2026).
Verantwortlicher: 1. Vorstand Sebastian Müller
1. Präambel
Die SpVgg Stephansposching versteht sich als ein Verein, in dem junge Menschen – unab-hängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder körperlichen Vo-raussetzungen – sicher, respektvoll und selbstbestimmt Sport treiben können. Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und insbesondere Mädchen hat im Verein höchste Priorität.
Dieses Schutzkonzept dient als verbindlicher Handlungsrahmen für alle Trainer/Betreuer und Mitglieder der Jugendabteilung und soll sicherstellen, dass körperliche, emotionale und sexuelle Unversehrtheit jederzeit gewahrt bleibt. Wir lehnen jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung oder Herabwürdigung entschieden ab und setzen uns aktiv für Prävention, Sensibilisierung und klare Interventionswege ein.
2. Grundprinzipien unseres Handelns
1. Wertschätzung & Respekt: Jede*r Jugendliche wird unabhängig von Leistung oder Herkunft wertschätzend behandelt.
2. Schutz und Sicherheit: Der Verein schafft sichere Rahmenbedingungen, in denen Kinder und Jugendliche angstfrei Sport treiben können.
3. Transparenz & Verlässlichkeit: Prozesse, Zuständigkeiten und Regeln sind allen Beteiligten klar kommuniziert.
4. Partizipation: Kinder und Jugendliche erhalten Mitsprachemöglichkeiten und kön-nen ihre Anliegen offen äußern.
5. Verantwortung: Trainer/-innen und Betreuer/-innen tragen eine besondere Verant-wortung für die ihnen anvertrauten jungen Menschen.
3. Schutz vor körperlicher Gewalt
3.1 Definition
Körperliche Gewalt umfasst jegliche Form der physischen Misshandlung, darunter Schläge, Stoßen, unangemessene körperliche Strafen, aber auch unverhältnismäßige Trainingsbelastung.
3.2 Maßnahmen & Regeln
- Gewaltfreie Erziehung ist Grundlage allen Handelns. Körperliche Strafen oder körper-lich verletzendes Verhalten sind kategoriell verboten.
- Alters- und entwicklungsangepasstes Training: Belastungen werden individuell an Alter, Geschlecht, körperliche Reife und Gesundheitszustand angepasst.
- Sicherheitsstandards: Trainer*innen achten auf geeignete Ausrüstung, sichere Trainingsbedingungen.
- Vorbildfunktion: Trainer*innen gehen respektvoll mit Kindern und Jugendlichen um und kommunizieren ruhig, klar und ohne körperliche Drohgebärden.
- Umgang bei Verletzungen: Verletzungen werden ernst genommen. Es gilt: Training abbrechen, Versorgung sicherstellen, Eltern informieren.
4. Schutz vor sexueller Belästigung und sexuellen Übergriffen
4.1 Definition
Sexuelle Gewalt umfasst verbale, nonverbale oder körperliche Übergriffe sowie jede Form des Missbrauchs des Abhängigkeitsverhältnisses. Dazu zählen anzügliche Bemerkungen, uner-wünschte Berührungen, erzwungene Nähe oder digitale Belästigung.
4.2 Präventionsmaßnahmen
- Schulung & Sensibilisierung: Trainer*innen nehmen an Fortbildungen zum Thema „Kinderschutz im Sport“ teil.
- Klare Umgangsregeln:
- Körperkontakt wird auf notwendige sportliche Anleitung begrenzt und vorher angekündigt.
- Umkleidekabinen sind geschützte Räume; Trainer*innen betreten sie nur aus zwingenden Gründen und niemals allein.
- Begleitregelung: Bei Auswärtsfahrten oder Übernachtungsaktionen gilt das Zwei-Personen-Prinzip.
4.3 Besondere Schutzmaßnahmen für Mädchen
- Mädchen erhalten eigene Rückzugsräume und werden in ihrer sportlichen Entwicklung besonders unterstützt.
- Trainer*innen werden für die spezifischen Bedürfnisse und Schutzanforderungen von Mädchen sensibilisiert.
- Bei gemeinsamen Teams wird auf eine geschlechtergerechte und sichere Organisation geachtet (z. B. getrennte Umkleiden, klare Zuständigkeiten).
5. Schutz vor Beleidigungen, Mobbing und Diskriminierung
5.1 Definition
Psychische Gewalt umfasst Beschimpfungen, Erniedrigungen, Drohungen, Ausgrenzung oder respektloses Verhalten gegenüber Mädchen oder Jungen.
5.2 Maßnahmen
- Null-Toleranz-Politik gegenüber Beleidigungen, sexistischen Kommentaren, Abwer-tungen und Mobbing.
- Klare Teamregeln zur sprachlichen Fairness und respektvollen Kommunikation.
- Konsequenzen bei Verstößen (pädagogisches Gespräch, Elternkontakt, zeitweise Trai-ningsausschlüsse).
- Trainer*innen als Vorbilder: Sprache und Tonfall sind stets respektvoll.
- Förderung eines positiven Mannschaftsklimas durch Teambuilding, gemeinsame Zielsetzungen und klare Werte.
6. Schutz vor psychischen und physischen Überbelastungen
6.1 Psychische Belastungen
Zu hohe Erwartungen, Druck, Angst vor Fehlern oder Ausgrenzung können bei Kindern und Jugendlichen zu ernsthaften Belastungen führen.
Maßnahmen:
- Leistungsdruck wird bewusst reduziert; Freude am Spielen hat oberste Priorität.
- Alle Spieler*innen erhalten ausreichend Einsatzzeiten (entsprechend der Vereinsphilo-sophie).
- Trainer*innen beobachten Stimmung und Verhalten der Kinder und suchen frühzeitig das Gespräch.
- Offene Feedbackkultur: Jugendliche können Sorgen jederzeit äußern.
6.2 Physische Belastungen
Übertraining, fehlende Regeneration oder gesundheitliche Einschränkungen können zu physi-schen Schäden führen.
Maßnahmen:
- Belastungssteuerung und Pausenregelungen werden altersgerecht geplant.
- Rückmeldung der Kinder über Schmerzen oder Erschöpfung wird ernst genommen.
- Teilnahme am Training ist freiwillig – niemand wird gezwungen, trotz gesundheitlicher Probleme zu spielen.
- Trainer*innen kooperieren bei Bedarf mit medizinischem Fachpersonal.
7. Strukturen & Meldewege bei Verdachtsfällen
7.1 Ansprechpersonen im Verein
Der Verein benennt Kinderschutzbeauftragte, die für Fragen, Sorgen und Meldungen zur Ver-fügung stehen. Name und Kontakt werden öffentlich auf der Homepage veröffentlicht.
7.2 Meldekette
- Wahrnehmung eines Vorfalls oder Verdachts
- Gespräch mit einer/einem Kinderschutzbeauftragten
- Dokumentation des Vorfalls
- Abwägung weiterer Maßnahmen (z. B. Kontakt zu Eltern, Trainerwechsel, Aus-schluss einer Person)
- Falls nötig: Einschaltung externer Stellen wie Jugendamt, Polizei oder Beratungsstel-len
Die Schweigepflicht und der Schutz der betroffenen Kinder stehen dabei stets im Mittelpunkt.
8. Verhaltenskodex für Trainerinnen und Betreuerinnen
Jeder Trainerin verpflichtet sich schriftlich zu folgenden Grundsätzen:
- Ich behandle Kinder und Jugendliche jederzeit respektvoll.
- Ich schütze sie aktiv vor körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt.
- Ich greife niemals zu körperlicher Strafe oder erniedrigenden Maßnahmen.
- Ich halte emotionale und körperliche Distanz ein und wahre professionelle Grenzen.
- Ich kommuniziere offen und transparent mit Eltern und Verantwortlichen.
- Ich unterstütze die Entwicklung von Selbstvertrauen und Teamgeist.
- Ich halte mich an dieses Schutzkonzept und nehme Verstöße ernst.
9. Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern
Der Verein fördert eine Kultur der Offenheit:
- Jugendliche können ihre Wünsche, Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge über regelmäßige Feedbackrunden äußern.
- Eltern werden einbezogen, informiert und sind wichtige Partner im Schutz der Kinder.
- Mitbestimmung: Kinder werden bei Teamregeln, Ausflügen oder organisatorischen Fragen beteiligt.
10. Umsetzung, Evaluation & Weiterentwicklung
Dieses Schutzkonzept wird:
- jährlich durch den Jugendleiter und die Kinderschutzbeauftragten überprüft,
- bei Bedarf aktualisiert,
- allen Trainerinnen und Betreuerinnen verpflichtend ausgehändigt,
- öffentlich zugänglich gemacht.
Die SpVgg Stephansposching verpflichtet sich, ein sicherer, moderner und kinderfreundlicher Verein zu sein, der klare Regeln setzt, aktiv schützt und respektvolles Miteinander lebt.
11. Verfahren zur Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse
11.1 Verpflichtung zur Vorlage
Zur Sicherstellung des Kinder- und Jugendschutzes müssen alle Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Aufsichtsfunktionen übernehmen, ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen.
Vorlagepflichtig sind insbesondere:
- alle Trainerinnen und Co-Trainerinnen der Jugendmannschaften,
- Betreuer*innen,
- Jugendleiter*innen,
- Kinderschutzbeauftragte,
- ehrenamtliche Helfer*innen mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen,
- Personen, die Übernachtungsfahrten, Ferienmaßnahmen oder Turnierreisen begleiten,
- Praktikant*innen oder externe Honorarkräfte im Jugendbereich.
Von der Pflicht ausgenommen sind Personen ohne regelmäßigen Kontakt zu Minderjährigen (z. B. Helfer bei einzelnen Veranstaltungen ohne Betreuungsfunktion).
11.2 Verfahren der Einsichtnahme
Die Einsichtnahme erfolgt ausschließlich durch den
1. Jugendleiter Kellner Andreas
oder eine schriftlich benannte vertretungsberechtigte Person.
Dabei gelten folgende Abläufe:
- Die betreffende Person wird schriftlich zur Vorlage aufgefordert.
- Das Führungszeugnis darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
- Es erfolgt ausschließlich Einsichtnahme; das Dokument verbleibt bei der betreffenden Person.
- Dokumentiert werden:
- Name der Person,
- Datum der Einsichtnahme,
- Datum des Führungszeugnisses,
- Bestätigung „keine einschlägigen Einträge vorhanden“.
- Die Dokumentation wird vertraulich und datenschutzkonform aufbewahrt.
- Inhalte oder konkrete Einträge werden nicht kopiert oder gespeichert.
11.3 Vorgehen bei Einträgen oder Verweigerung
Bei einschlägigen Einträgen
Liegen Einträge vor, die Zweifel an der Eignung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen begründen, erfolgt:
- sofortige Prüfung durch Vorstand und Kinderschutzbeauftragten,
- Ausschluss von Tätigkeiten im Jugendbereich bis zur Klärung,
- gegebenenfalls dauerhafte Ablehnung oder Beendigung der Tätigkeit.
Die Entscheidung trifft die Vereinsleitung unter Berücksichtigung des Kindeswohls.
Bei Verweigerung der Vorlage
Wird die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verweigert:
- darf keine Tätigkeit im Jugendbereich aufgenommen oder fortgeführt werden,
- erfolgt ein Gespräch mit Vorstand und Kinderschutzbeauftragtem,
- kann die Vereinsleitung Personen von Jugendtätigkeiten ausschließen.
11.4 Wiedervorlage
Das erweiterte Führungszeugnis ist:
- vor erstmaliger Tätigkeit,
- anschließend spätestens alle fünf Jahre,
- sowie bei begründetem Anlass erneut vorzulegen.
Die Verantwortung für die Fristenkontrolle liegt beim Jugendleiter und dem Kinderschutzbeauftragten.
12. Interventionsleitlinien im Krisenfall
12.1 Grundsatz
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, Gewalt, sexuelle Übergriffe oder schwerwiegende Grenzverletzungen gilt:
- Schutz des betroffenen Kindes hat immer Vorrang,
- Verdachtsfälle werden ernst genommen,
- keine vorschnellen Schuldzuweisungen,
- vertraulicher und professioneller Umgang.
Alle Beteiligten handeln ruhig, sachlich und dokumentieren Beobachtungen nachvollziehbar.
12.2 Interventionsablauf
Stufe 1 – Wahrnehmung und Sicherung
Wer einen Vorfall beobachtet oder Hinweise erhält:
- hört aufmerksam zu,
- verspricht keine absolute Geheimhaltung,
- bewertet die Aussage nicht,
- dokumentiert Beobachtungen sachlich und zeitnah,
- informiert unverzüglich den Kinderschutzbeauftragten oder den 1. Vorstand.
Stufe 2 – Erste Einschätzung
Der Kinderschutzbeauftragte und der Vorstand:
- prüfen die vorliegenden Informationen,
- bewerten die Dringlichkeit,
- entscheiden über Sofortmaßnahmen,
- ziehen bei Bedarf externe Fachstellen hinzu.
Mögliche Sofortmaßnahmen:
- Trennung von beschuldigter Person und Jugendbetrieb,
- Aussetzen der Tätigkeit,
- Anpassung von Trainings- oder Betreuungsstrukturen,
- Information der Erziehungsberechtigten.
Stufe 3 – Einschaltung externer Stellen
Bei schwerwiegendem Verdacht oder akuter Gefährdung werden unverzüglich eingeschaltet:
- Jugendamt,
- Polizei,
- Fachberatungsstellen,
- gegebenenfalls der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV).
Die Entscheidung hierüber treffen Vorstand und Kinderschutzbeauftragter gemeinsam.
12.3 Verantwortlichkeiten
Verantwortlich für die Koordination:
- Jugendleiter Kellner Andreas
Verantwortlich für Kinderschutzfragen:
- Kinderschutzbeauftragter Stefan Stockinger
Verantwortlich für organisatorische Maßnahmen:
- Jugendleiter Andreas Kellner in Abstimmung mit der Vorstandschaft
Nur diese Personen sind befugt:
- interne Maßnahmen anzuordnen,
- externe Stellen einzuschalten,
- Informationen offiziell weiterzugeben.
12.4 Umgang mit Öffentlichkeit und Medien
Zum Schutz aller Beteiligten gilt:
- Öffentlichkeitsarbeit erfolgt ausschließlich über den 1. Vorstand.
- Namen von betroffenen Kindern oder Jugendlichen werden niemals veröffentlicht.
- Informationen werden nur weitergegeben, wenn dies rechtlich notwendig oder zum Schutz Betroffener erforderlich ist.
- Vereinsmitglieder, Trainer*innen und Eltern werden zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Spekulationen, Gerüchte oder öffentliche Diskussionen über Verdachtsfälle sind zu vermeiden.
12.5 Dokumentation
Alle Maßnahmen und Gespräche werden schriftlich dokumentiert:
- Datum und Uhrzeit,
- beteiligte Personen,
- beobachtete Sachverhalte,
- eingeleitete Maßnahmen,
- weitere Entscheidungen.
Die Unterlagen werden vertraulich und datenschutzkonform verwahrt.
13. Inkrafttreten
Dieses Schutzkonzept tritt mit Beschluss der Vereinsleitung der
SpVgg Stephansposching
in Kraft und ist für alle im Jugendbereich tätigen Personen verbindlich. Verstöße gegen das Schutzkonzept können vereinsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Ausschluss aus dem Verein nach sich ziehen.
14. Ansprechpartner
- Vorstand Müller Sebastian:
- 0160 - 962 797 22
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- Jugendleiter Kellner Andreas
- 09935/9038472
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- Kinderschutzbeauftragter und Ansprechpartner außerhalb der Vorstandschaft Stockinger Stefan
- 0176/63002634
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